Ambulante Pflege

Behandlungspflege in den eigenen vier Wänden.

In der Behandlungspflege werden alle medizinischen Tätigkeiten, die auf Anweisung eines Arztes erfolgen, von unseren Pflegekräften ausgeführt.


Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegekräften durchgeführt werden. Die Kosten für die Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie.


Wir bieten Ihnen auch Grundpflege nach SGB XI

Unter Grundpflege wird die pflegerische Versorgung eines Menschen verstanden, der vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Mehr über unsere Grundpflege erfahren?
Beratungseinsatz - AquisCura

Behandlungspflege nach SGB V

Das sind zum Beispiel:

  • Richten von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckerbestimmung und Insulingabe
  • An- & Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medizinische Einreibungen
  • Wundversorgung & Wundverbände
  • Legen eines Blasenkatheters

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