Ambulante Pflege

Wir besuchen Sie regelmäßig bei Ihnen zu Hause, abhängig von Ihrem Pflegegrad.

Der Beratungseinsatz ist eine zwingende Voraussetzung der Pflegekassen, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Die Kosten für einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.


Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz soll gewährleisten, die Qualität der Pflege in den eigenen vier Wänden sicherzustellen und entstehende Probleme frühzeitig zu erkennen. Wir informieren Sie über Angebote und Hilfsmittel die Sie und Ihre Angehörigen bei der Pflege unterstützen, sowie über Umbaumaßnahmen für die Wohnung.

Die Beratungsbesuche müssen in folgender Regelmäßigkeit erfolgen:

  • Entfällt bei Pflegegrad 1
  • Mit Pflegegrad 2 und 3 jedes Halbjahr
  • Mit Pflegegrad 4 und 5 jedes Quartal

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